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Wissen

Arbeitsschutz verständlich.

Klare Grundlagen für Arbeitgeber: Pflichten, Nachweise und praktische Orientierung zur Gefährdungsbeurteilung in Deutschland.

Grundlagen

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Zweck, Inhalt und rechtliche Grundlage nach §5 ArbSchG.

Was genau ist eine Gefährdungsbeurteilung und wozu dient sie?

Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine systematische Analyse aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Sie ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit zu ermitteln, welche Gefährdungen bestehen, wie hoch das Risiko ist, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Ergebnis muss schriftlich dokumentiert werden.

Die GBU ist kein einmaliges Dokument, sondern ein lebendiger Prozess: Sie muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden.

Das Wichtigste

  • –Gilt für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten
  • –Muss alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche abdecken
  • –Schriftliche Dokumentation ist Pflicht (§6 ArbSchG)
  • –Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen
§5 ArbSchGBeurteilung der Arbeitsbedingungen — Kernpflicht des Arbeitgebers
§6 ArbSchGDokumentationspflicht — schriftliche Aufzeichnung erforderlich
Offizielle Quelle: BAuA — Gefährdungsbeurteilung →
Pflicht

Wer muss eine GBU erstellen?

Pflicht für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten.

Ab wann bin ich als Arbeitgeber zur GBU verpflichtet?

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet — unabhängig von Betriebsgröße, Branche oder Rechtsform. Die Pflicht beginnt mit dem ersten Beschäftigten.

Auch Selbstständige, die Beschäftigte haben, und Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter müssen eine GBU erstellen. Eine Ausnahme für Kleinstbetriebe gibt es nicht.

Die Pflicht trifft den Arbeitgeber persönlich. Er kann die Durchführung delegieren (z.B. an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit), die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm.

Das Wichtigste

  • –Pflicht ab dem 1. Beschäftigten — keine Mindestgröße
  • –Gilt auch für Leiharbeitnehmer und Praktikanten
  • –Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber — auch bei Delegation
  • –Bei Verstoß: Bußgeld bis zu €25.000 möglich
§5 ArbSchGBeurteilungspflicht für jeden Arbeitgeber
§13 ArbSchGVerantwortliche Personen — Delegationsmöglichkeiten und -grenzen
Offizielle Quelle: DGUV — GBU Grundlagen →
Praxis

Wie ist eine GBU aufgebaut?

Sieben Schritte von der Tätigkeitsanalyse bis zur Wirksamkeitsprüfung.

Welche Schritte sind für eine rechtssichere GBU erforderlich?

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung folgt einem strukturierten Ablauf in sieben Schritten. Dieser Ablauf ist nicht gesetzlich festgeschrieben, hat sich jedoch als Praxisstandard nach DGUV-Leitfaden etabliert.

Die sieben Schritte sind: (1) Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festlegen, (2) Gefährdungen ermitteln, (3) Risiko beurteilen, (4) Maßnahmen festlegen, (5) Maßnahmen durchführen, (6) Wirksamkeit prüfen, (7) Dokumentieren und fortschreiben.

Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Eine GBU, die bei Schritt 4 endet und keine Wirksamkeitsprüfung enthält, ist unvollständig und bei einer BG-Begehung angreifbar.

Das Wichtigste

  • –Schritt 1–2: Tätigkeiten und Gefährdungen systematisch erfassen
  • –Schritt 3: Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewerten
  • –Schritt 4–5: Maßnahmen nach STOP-Hierarchie festlegen und umsetzen
  • –Schritt 6–7: Wirksamkeit prüfen und GBU aktuell halten
DGUV Leitfaden GBUSieben-Schritte-Modell als anerkannter Praxisstandard
§3 ArbSchGAllgemeine Pflichten — Arbeitgeber muss Wirksamkeit sicherstellen
Offizielle Quelle: BAuA — Prozessschritte der GBU →
Pflicht

Wann muss die GBU aktualisiert werden?

Nach Änderungen, Ereignissen und bei regelmäßiger Prüfung.

Wann ist eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann überprüft und ggf. aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verändert haben. Das ist keine Kann-Bestimmung, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Typische Anlässe für eine Aktualisierung sind: neue Maschinen oder Arbeitsmittel, veränderte Arbeitsabläufe, neue Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche, Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten sowie Hinweise von Beschäftigten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Auch ohne konkreten Anlass sollte die GBU mindestens jährlich auf Aktualität geprüft werden. Bei Branchen mit hohem Gefährdungspotential (z.B. Bau, Chemie) empfehlen Berufsgenossenschaften kürzere Prüfintervalle.

Das Wichtigste

  • –Pflicht bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen
  • –Nach jedem Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall
  • –Bei neuen Maschinen, Stoffen oder Arbeitsverfahren
  • –Regelmäßige Prüfung auch ohne konkreten Anlass empfohlen
§3 ArbSchGWirksamkeitsprüfung der getroffenen Maßnahmen
§5 Abs. 3 ArbSchGÜberprüfungspflicht bei veränderten Bedingungen
Offizielle Quelle: BAuA — Aktualisierungspflicht →
BG & Aufsicht

Was prüft die BG bei einer Begehung?

Dokumente, Maßnahmen, Unterweisungen und offene Nachweise.

Worauf achten Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft bei einer Betriebsbegehung?

Bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt steht die GBU fast immer im Mittelpunkt. Die Aufsichtsperson prüft nicht nur, ob eine GBU vorhanden ist, sondern ob sie vollständig, aktuell und für die tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb relevant ist.

Typische Prüfpunkte sind: Vorhandensein einer schriftlichen GBU für alle relevanten Tätigkeiten, Vollständigkeit der Gefährdungsermittlung, Nachweis durchgeführter Maßnahmen, Unterweisung der Mitarbeiter (Einweisungsbuch), Prüfprotokolle für Arbeitsmittel sowie Erste-Hilfe-Nachweise.

Eine häufige Schwachstelle: Die GBU existiert, ist aber veraltet oder deckt neue Tätigkeiten nicht ab. Eine BG-Aufsichtsperson erkennt das sofort an fehlenden Datumsangaben oder nicht erwähnten Maschinen.

Das Wichtigste

  • –GBU muss schriftlich vorliegen und vorgezeigt werden können
  • –Unterweisungsnachweise aller Mitarbeiter erforderlich
  • –Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel und Arbeitsmittel
  • –Maßnahmen müssen als umgesetzt nachgewiesen sein — nicht nur geplant
§21 ArbSchGBefugnisse der Aufsichtsbehörden — Begehung und Dokumenteneinsicht
§6 ArbSchGAufbewahrungspflicht für GBU-Unterlagen
Offizielle Quelle: DGUV — Gefährdungsbeurteilung →
SiFa

Welche Rolle hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Beratung, Prüfung und Verantwortung — sauber getrennt.

Was darf und muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der GBU tun?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hat eine beratende Funktion. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, erstellt sie aber nicht stellvertretend für ihn.

Konkret bedeutet das: Die SiFa hilft bei der Ermittlung von Gefährdungen, bewertet Maßnahmen aus fachlicher Sicht, prüft den GBU-Entwurf auf Vollständigkeit und Richtigkeit und gibt ihn frei. Die Letztverantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Im Zusammenhang mit KI-generierten GBU-Entwürfen ist diese Rollenverteilung besonders relevant: velth erstellt den strukturierten Entwurf — die SiFa prüft, ergänzt und gibt frei. Das entspricht genau der gesetzlichen Aufgabenteilung.

Das Wichtigste

  • –SiFa berät — erstellt die GBU nicht alleine
  • –Fachliche Prüfung und Freigabe des GBU-Entwurfs ist Kernaufgabe der SiFa
  • –Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, nicht bei der SiFa
  • –Pflichtbestellung nach ASiG ab bestimmter Betriebsgröße
§6 ASiGAufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit — Einsatzzeiten
Offizielle Quelle: DGUV — Gefährdungsbeurteilung →
Bau

GBU im Baugewerbe

Besondere Anforderungen für Baustellen und wechselnde Arbeitsorte.

Was gilt speziell für die Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen?

Im Baugewerbe gelten besondere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, weil die Arbeitsbedingungen sich täglich und von Baustelle zu Baustelle ändern. Eine statische GBU, die einmal erstellt und dann nicht mehr angefasst wird, ist auf einer Baustelle praktisch nicht rechtskonform.

Neben dem allgemeinen ArbSchG gilt auf Baustellen die Baustellenverordnung (BaustellV). Bei Projekten mit mehreren Gewerken ist ein SiGe-Plan erforderlich. Für Dacharbeiten, Erdarbeiten und Gerüstbau gibt es zusätzlich spezifische DGUV-Vorschriften.

Besondere Gefährdungsschwerpunkte auf Baustellen sind: Absturzgefahr (häufigste Todesursache), Erdeinbrüche bei Tiefbau, Gefährdungen durch Baumaschinen, Staub (Quarzstaub), Elektrogefährdungen sowie Koordination mit Subunternehmen.

Das Wichtigste

  • –GBU muss baustellen- und tätigkeitsspezifisch sein
  • –BaustellV: SiGe-Plan bei mehreren Gewerken erforderlich
  • –Absturzsicherung: DGUV Vorschrift 38 ab 2m Höhe zwingend
  • –Subunternehmer haben eigene GBU-Pflicht — Koordination nach §3 BaustellV
BaustellVSicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
DGUV Vorschrift 38Bauarbeiten — Schutzmaßnahmen, Absturzsicherung, PSAgA
Offizielle Quelle: BG BAU — GBU auf Baustellen →
Handwerk

GBU im Handwerk

Anforderungen für Elektro, SHK, Maler und weitere Gewerke.

Was müssen Handwerksbetriebe bei der Gefährdungsbeurteilung beachten?

Handwerksbetriebe stehen vor einer besonderen Herausforderung: Die Tätigkeiten wechseln oft täglich, werden bei verschiedenen Kunden durchgeführt, und die GBU muss trotzdem vollständig und aktuell sein.

Für das Handwerk empfiehlt sich eine tätigkeitsbezogene GBU: Statt eines einzelnen Dokuments für den gesamten Betrieb gibt es GBUs für Tätigkeitsgruppen — z.B. Elektroinstallation im Bestandsbau, Montage von Schaltanlagen, Dacharbeiten. Diese können dann für einzelne Aufträge angepasst werden.

Je nach Gewerk gelten unterschiedliche Vorschriften: Elektriker müssen VDE-Normen und DGUV Vorschrift 3 beachten, SHK-Betriebe Gasgefährdungen und Arbeiten in engen Räumen, Maler Gefahrstoffe nach GefStoffV, und Zimmerer Absturzschutz nach DGUV Vorschrift 38.

Das Wichtigste

  • –Tätigkeitsbezogene GBU empfohlen — nicht nur betriebsbezogen
  • –Elektro: VDE + DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen)
  • –SHK: Gasgefährdungen, Arbeiten in engen Räumen
  • –Gefahrstoffe: GefStoffV-Pflichten für Maler, Reiniger, Kfz-Betriebe
DGUV Vorschrift 3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
GefStoffVGefahrstoffverordnung — Umgang mit gefährlichen Stoffen
Offizielle Quelle: BG BAU — Handwerk →

Inhalte basieren auf DGUV, BAuA und BG BAU-Quellen. velth übernimmt keine Haftung für externe Inhalte. Kein Rechtsrat — für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

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